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1. Standardkarren
2. Treppenkarren
3. Klappwagen
4. Plattformwagen
5. Palettenhubwagen
6. Spinde
7. Abfall-Behälter
8. Mülltonnen
9. Ascher
10. Universalschränke
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Top-Produkte
- gesundheitsgefährdend
- LxB 35x35 mm
- Bogen
- VE = 8 Stück
5,00 €
Preis pro VE, VE = 8 Stück
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Anzahl:
Gesamtpreis: 5,00 €
Gefahrensymbole nach GHS
auf Bögen
Zur Kennzeichnung von chemischen Substanzen und Gemischen gemäß der aktuellen EU- Verordnung. Selbstklebende PE-Folie. Pro Kennzeichnung ist zusätzlich eines von zwei Signalwörtern "Achtung" oder "Gefahr" zu verwenden.
Was ist GHS?
GHS bedeutet Global Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals und wird zukünftig das bisherige HSID-System zur Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45EG (Zubereitungsrichtlinie) ersetzen.
Das Ziel des neuen GHS-Systems ist eine weltweite einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte. Die GHS-Vorschriften gelten ab 21.01.2009.
Die verbindlichen Einführungstermine für die Europäische Union sind momentan wie folgt festgesetzt:
Reine chemische Substanzen: 01.12.2010
Stoffgemische von chemischen Substanzen: 01.06.2015
In der Umstellungsphase zwischen der Veröffentlichung der Vorschrift in Europa und dem verbindlichen Einführungsdatum sind sowohl das alte HSID- als auch das neue GHS-System erlaubt. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
GHS wird die aktuelle HSID-Kennzeichnung vollständig und ausnahmslos ersetzen. Das bedeutet, dass die Piktogramme auf den orangefarbigen Quadraten und die R+S-Satze (Risiko- und Sicherheitshinweise) hinfällig werden. Sie werden durch die neuen Symbole in Rautenform ersetzt.
auf Bögen
Zur Kennzeichnung von chemischen Substanzen und Gemischen gemäß der aktuellen EU- Verordnung. Selbstklebende PE-Folie. Pro Kennzeichnung ist zusätzlich eines von zwei Signalwörtern "Achtung" oder "Gefahr" zu verwenden.
Was ist GHS?
GHS bedeutet Global Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals und wird zukünftig das bisherige HSID-System zur Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45EG (Zubereitungsrichtlinie) ersetzen.
Das Ziel des neuen GHS-Systems ist eine weltweite einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte. Die GHS-Vorschriften gelten ab 21.01.2009.
Die verbindlichen Einführungstermine für die Europäische Union sind momentan wie folgt festgesetzt:
Reine chemische Substanzen: 01.12.2010
Stoffgemische von chemischen Substanzen: 01.06.2015
In der Umstellungsphase zwischen der Veröffentlichung der Vorschrift in Europa und dem verbindlichen Einführungsdatum sind sowohl das alte HSID- als auch das neue GHS-System erlaubt. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
GHS wird die aktuelle HSID-Kennzeichnung vollständig und ausnahmslos ersetzen. Das bedeutet, dass die Piktogramme auf den orangefarbigen Quadraten und die R+S-Satze (Risiko- und Sicherheitshinweise) hinfällig werden. Sie werden durch die neuen Symbole in Rautenform ersetzt.
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Gefahrsymbol
Art.Nr.: 5257485,00 € Preis pro VE 8 Stück
- - gesundheitsgefährdend
- - LxB 35x35 mm
- - Bogen
- - VE = 8 Stück
Produktbeschreibung
Gefahrensymbole nach GHS
auf Bögen
Zur Kennzeichnung von chemischen Substanzen und Gemischen gemäß der aktuellen EU- Verordnung. Selbstklebende PE-Folie. Pro Kennzeichnung ist zusätzlich eines von zwei Signalwörtern "Achtung" oder "Gefahr" zu verwenden.
Was ist GHS?
GHS bedeutet Global Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals und wird zukünftig das bisherige HSID-System zur Einstufung und Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45EG (Zubereitungsrichtlinie) ersetzen.
Das Ziel des neuen GHS-Systems ist eine weltweite einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte. Die GHS-Vorschriften gelten ab 21.01.2009.
Die verbindlichen Einführungstermine für die Europäische Union sind momentan wie folgt festgesetzt:
Reine chemische Substanzen: 01.12.2010
Stoffgemische von chemischen Substanzen: 01.06.2015
In der Umstellungsphase zwischen der Veröffentlichung der Vorschrift in Europa und dem verbindlichen Einführungsdatum sind sowohl das alte HSID- als auch das neue GHS-System erlaubt. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
GHS wird die aktuelle HSID-Kennzeichnung vollständig und ausnahmslos ersetzen. Das bedeutet, dass die Piktogramme auf den orangefarbigen Quadraten und die R+S-Satze (Risiko- und Sicherheitshinweise) hinfällig werden. Sie werden durch die neuen Symbole in Rautenform ersetzt.
Spezifikationen
Breite
35 mm
Gewicht
0,01 kg

